Rechtsakte ELTIF-VO 

Grundlage

Art. 114 AEUV


Vorschlag

Vorschlag für eine VO des EP und des Rates über

europäische langfristige

Investmentfonds,

COM(2013) 462


verabschiedete Fassung

VO (EU) 2015/760 des EP und des Rates v. 29.4.2015 über europäische langfristige Investmentfonds, ABlEU v. 19.5.2015, L 123/98

Gesetz zur Umsetzung der RL 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz AIFM-UmsG) v. 4.7.2013, BGBl. I, 1981


ändernde Rechtsakte

VO (EU) 2023/606 des EP und des Rates v. 15.3.2023 zur Änderung der VO (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlage vermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfolio-

zusammensetzung und Diversifi zierung und auf die Barkreditaufnahme und

weitere Vertragsbedingungen, ABlEU v. 20.3.2023, L 80/1


VO (EU) 2023/2869 des EP und des Rates v. 13.12.2023 zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals, ABlEU L 2023/2869, 20.12.2023

Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz — StoFöG) v. 4.2.2026, BGBl. I Nr. 33 

Level 2-Rechtsakte

Del. VO (EU) 2018/480 der Kommission v. 4.12.2017 zur Ergänzung der VO (EU) 2015/760 des EP und des Rates durch technische Regulierungsstandards im Hinblick auf einzig und allein der Absicherung dienende Finanzderivate, die ausreichende Länge der Laufzeit europäischer langfristiger Investmentfonds, die Kriterien für die Einschätzung des potenziellen Käufermarkts und die Bewertung der zu veräußernden Vermögenswerte sowie die Arten und Merkmale der den Kleinanlegern zur Verfügung stehenden Einrichtungen, ABlEU v. 23.3.2018, L 81/1

 

Del. VO (EU) 2024/2759 der Kommission v. 19.7.2024 zur Ergänzung der VO (EU) 2015/760 des EP und des Rates durch technische Regulierungsstandards, mit denen festgelegt wird, wann Derivate einzig und allein der Absicherung der mit anderen Anlagen europäischer langfristiger Investmentfonds (ELTIF) verbundenen Risiken dienen, und mit denen die Anforderungen in Bezug auf die Rücknahmegrundsätze und die Liquiditätsmanagementinstrumente eines ELTIF, die Umstände für den Abgleich von Anträgen auf Übertragung von Anteilen des ELTIF, bestimmte Kriterien für die Veräußerung von ELTIF-Vermögenswerten und bestimmte Elemente der Kostenangabe festgelegt werden, ABlEU L, 2024/2759, 25.10.2024